Vor einigen Minuten sind die Urteile gegen die GenossInnen von der TKP-ML gefällt worden und das Gericht folgt der Staatsanwaltschaft mit der Behauptung der Mitgliedschaft/Unterstützung einer Terrororganisation nach § 129b StGB.
Müslüm Elma wird zu 6 1/2 Jahren verurteilt. Die anderen Urteile liegen zwischen 2 Jahren und 9 Monaten und 5 Jahren. Besonders absurd ist dieses Urteil vor dem Hintergrund, …